Aktuelle Veranstaltungen
Top Themen
Bezirksamt Mitte f�r kommunales Wahlrecht
Das Bezirksamt Mitte hat sich k�rzlich f�r das kommunale Wahlrecht ausgesprochen. Wer hier l�nger lebt, sollte bei politischen Entscheidungen mitreden k�nnen, die ihn unmittelbar betreffen.
In unserem Bezirk leben Tausende von Zugewanderten mit einer anderen Staatsangeh�rigkeit. Sie sind seit Jahren oder gar Jahrzehnten Teil dieser Gesellschaft.
Dennoch bleiben sie vom Wahlrecht ausgeschlossen und k�nnen politisch keinerlei Einfluss auf Entscheidungen nehmen. Der dauerhafte Ausschluss verletze das demokratische Prinzip "Was alle betrifft, bedarf der Zustimmung aller" und habe negative Konsequenzen f�r die Gesellschaft als Ganzes, so die Meinung der Bezirkspolitiker.
Das Bezirksamt Mitte spricht sich deshalb ausdr�cklich f�r die Einf�hrung des kommunalen Wahlrechts f�r seit f�nf Jahren legal in der Bundesrepublik lebende MigrantInnen aus.
Was ist Ihre Meinung: Sollten Nicht-EU-B�rger bei uns w�hlen k�nnen?
Hintergrund
In der Europ�ischen Union d�rfen alle EU-B�rger an Kommunalwahlen an ihrem Hauptwohnsitz teilnehmen, unabh�ngig davon in welchem Mitgliedsstaat sich dieser befindet. Dieses Recht wurde 1992 im Vertrag von Maastricht eingef�hrt.
Doch was ist mit denjenigen, die weder deutsch sind noch aus einem EU-Land stammen? In einigen Kommunen sind schon heute �ber 30 Prozent der vollj�hrigen Einwohnerschaft nicht wahlberechtigt. Das wirkt sich negativ auf die demokratische Legitimation der Entscheidungen aus, die Abgeordnete in den Parlamenten f�llen.
Wer sich beteiligen und engagieren will, sollte �berlegen, die deutsche Staatsb�rgerschaft zu erwerben. Die Staatsangeh�rigkeit ist und bleibt ein entscheidendes Instrument zur Sicherung gleicher Beteiligungsrechte.
Oder aber die Wahlgesetzgebung des Landes Berlin m�sste aufgrund einer Gesetzesvorlage oder eines Volksbegehrens ge�ndert werden, so dass auch Ausl�nder/innen zumindest auf kommunaler Ebene w�hlen k�nnten. Mehr Infos unter: http://kommunales-wahlrecht.de/index.shtml