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Quartiersfonds

Mit Quartiersfonds werden die Fördermitteltöpfe bezeichnet, die im Rahmen des Quartiersmanagements für die einzelnen Stadtteile mit besonderem Enwicklungsbedarf bereit stehen.

Die Fördermittel kommen aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ und dem „Europäischen Sozialfonds“. Damit können Projekte finanziert werden, die von der Gestaltung des Wohnumfeldes bis zur Sprachförderung reichen.

Quartiersfonds 1: Projekte mit einer Antragssumme bis 1.000 ; Gesamtsumme 10.000 , werden über das QM abgerechnet. Näheres unter: Quartiersfonds 1

Quartiersfonds 2: Projekte mit einer Antragssumme bis 10.000 , Gesamtsumme 35.000 , werden ebenfalls über das QM abgerechnet. Näheres unter: Quartiersfonds 2 + 3

Quartiersfonds 3: Projekte mit einer Antragssumme über 10.000 werden direkt über die PSS abgerechnet. Näheres unter: Quartiersfonds 2 + 3

Zur Bewerbung auf ein Auswahlverfahren (Formloser Wettbewerb/ Interessenbekundung) beachten Sie bitte die Anforderungen im jeweiligen Ausschreibungtext und fügen Sie folgende Formulare ausgefüllt bei:

Quartiersfonds 4: Bauprojekte ab mindestens 50.000 . Näheres unter: Quartiersfonds 4

QM Sparrplatz