Diese Fonds unterstützten nachhaltig wirkende Maßnahmen. In der neuen Förderperiode sind sie zum Projektfonds zusammengefasst. Für laufende Projekte aus dem Förderzeitraum bis 2013 stehen hier weiter die Informationen zu den Quartiersfonds 2 und 3 zur Verfügung.
Projekte mit einem Volumen zwischen 1.000 € und 10.000 €.
Nachhaltig wirkende Maßnahmen und Projekte, die den Zielsetzungen der Handlungskonzepte und den Förderrichtlinien entsprechen müssen.
Antragsberechtigt sind alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie andere Kiezakteure. Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem Abstimmungsverfahren (in der Regel zweistufigen konkurrierenden Verfahren) durch den Quartiersrat im Einvernehmen mit der Steuerungsrunde und fachlichen Stellungnahmen der Bezirke.
Beratung sowie Abrechnung und Verwaltung der Zuwendung obliegt dem QM-Team.
Projekte mit einem Volumen von mehr als 10.000 €.
Hierzu gehören nachhaltig wirkende Projekte, die den Zielsetzungen der Handlungskonzepte und den Förderrichtlinien entsprechen müssen.
Antragsberechtigt sind alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie andere Kiezakteure und Maßnahmenträger. Die Auswahl der Projekte erfolgt in der Regel in einem zweistufigen konkurrierenden Verfahren durch die Steuerungsrunde im Einvernehmen mit dem Quartiersrat und fachlichen Stellungnahmen der Bezirke.
Die Abrechnung und Verwaltung der Zuwendung obliegt dem jeweiligen Fördernehmer.
Für alle Projektträger, also diejenigen, die einen Zuschlag zur Durchführung eines Projektes erhalten haben, gelten die Publiziätsvorschriften des Fördergebers.
Bitte beachten Sie, dass z.B. bei allen Hinweisen, Flyern, Plakaten, Webseiten für Ihr Projekt die aktuellen Programm-Logos verwendet werden. Näheres dazu lesen Sie in den Publiziätsvorschriften .
Die Logos können auch hier und auf dem Dachportal in verschiedenen Formaten herunter geladen werden.