Für die Durchführung eines Projektes werden Mittel in Höhe von maximal 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung aus Mitteln des ESF und des Landes Berlin. Der Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate. Die Förderung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags („Pauschale pro Projekt“). Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gemäß den Festlegungen zur Zielerreichung eines Projektes, wobei die Zuwendung nur für erbrachte und nachgewiesene Leistungen gewährt wird. Eine Einreichung der Kostenbelege zu Prüfzwecken ist nicht erforderlich.
Vorschläge für Projekte können bei den Geschäftsstellen der BBWA nach öffentlicher Bekanntgabe des Ideenaufrufs eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch die Gremien der BBWA. Die ausgewählten Projekte werden von der zgs consult GmbH aufgeforderten, einen Antrag auf Förderung im zentralen IT-Begleitsystem EUREKA 2.0 zu stellen. Nach Prüfung des Antrags erhält der Projektträger den Zuwendungsbescheid und kann mit der Umsetzung beginnen.
Der nächste Ideenwettbewerb für das Programm Lokales Soziales Kapital (LSK) läuft vom Dienstag, 15.03.2016 bis Freitag, den 29.04.2016, 12.00 Uhr. Projektvorschläge können in dieser Zeit bei den Bezirklichen Bündnissen für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden.
Durch das Programm “Lokales Soziales Kapital” werden im Land Berlin Mikroprojekte gefördert, die auf lokaler Ebene für benachteiligte Personengruppen neue Beschäftigungschancen eröffnen und den sozialen Zusammenhalt stärken. Die Projekte sind Teil der Aktionspläne der BBWA und müssen sich einem bezirklichen Handlungsfeld zuordnen lassen. Die Förderung ist auf längstens 12 Monate begrenzt. Der Projektbeginn erfolgt in der Regel 6 Wochen nach Abschluss des Auswahlverfahrens in den Bezirken, frühestens jedoch ab dem 01.07.2016.
Weitere Informationen zum Verfahren und zu den Informationsveranstaltungen.