beschränkt.

Erstattet werden nach der Maßnahme die tatsächlich angefallenen zuwendungsfähigen Ausgaben. Wird die Summe der Pauschalbeträge nicht überschritten, wird die Förderung als Vollfinanzierung gewährt. Es ist also nicht nötig, Eigenmittel beizusteuern. Es gibt keine Beschränkung der pro Bündnis geförderten Maßnahmen.

Wie?

1. Interessensbekundung bis zum Stichtag einreichen
(30. April 2015 und 15. August 2015)

WEG A:
Vereinfachtes Verfahren für DBJR-Mitgliedsorganisationen
>> Interessensbekundung an den jeweiligen Bundesverband / Landesjugendring (der bereit ist, Prüfungen vorzunehmen) und per E-Mail an [email protected].

WEG B:
Interessensbekundung mit höherem Aufwand direkt an den DBJR
(Erfüllung des Kriterienkatalogs) und per E-Mail an [email protected].

2. Entscheidung durch Gremium des DBJR

3. Förmlicher Antrag über eine Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Zur Interessensbekundung


Alle Infos zur Antragstellung findet ihr hier



 
Logo Europäische Union Logo Städtebauförderung durch Bund, Land und Gemeinden Logo Soziale Stadt QM Sparrplatz Berlin baut Logo Berlin Mitte Logo Berlin Mitte