Der Aktionsfonds (früher Quartiersfonds 1) mit jährlich 10.000 Euro wird zur direkten Unterstützung von Aktivitäten der Bewohner/innen bereit gestellt. So können Einzelprojekte bis zu 1.500 Euro gefördert werden. Ein zur Zeit fünfköpfiger Aktionsfondjury (ehem. Vergabebeirat) entscheidet über die eingegangenen Anträge und über die sinnvolle Verwendung des Geldes. Er wird alle zwei Jahre gemeinsam mit dem Quartiersrat gewählt.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt möchte damit Ideen, Aktionen oder Maßnahmen von kiezansässigen Bewohnergruppen oder Einzelpersonen unterstützen.
Gefördert werden Projekte bis zu 1.500 Euro mit einem nachvollziehbaren Nutzen für die Nachbarschaft, insbesondere wenn andere Bewohner dadurch aktiviert und nachbarschaftliche Kontakte gestärkt werden. Auch die Belebung der Stadtteilkultur ist förderwürdig.
Der Termin der nächsten Sitzung der Aktionsfondjury wird rechtzeitig bekanntgegeben. Das Antragsformular und eine Übersicht, der in der Vergangenheit geförderten Projekte finden Sie hier.
Wenn Sie eine gute Idee haben und noch etwas Geld dafür brauchen, könnte der Aktionsfonds genau das Richtige sein! Dieser "Topf" mit insgesamt jährlich 10.000 Euro wird zur direkten Unterstützung von Aktivitäten der Bewohner/innen bereit gestellt.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung möchte damit Ideen, Aktionen oder Maßnahmen von kiezansässigen Bewohnergruppen oder Einzelpersonen unterstützen.
Natürlich sollte Ihre Idee der Gemeinschaft dienen und die Mitglieder der Aktionsfondjury/?id=3271 überzeugen. Denn dieses gewählte Gremium aus neun Bewohnern entscheidet über die sinnvolle Verwendung des Geldes.
Die Entscheidung könnte zu Ihren Gunsten ausfallen, wenn Ihr Projekt einen nachvollziehbaren Nutzen für die Nachbarschaft hat, insbesondere wenn andere Bewohner dadurch aktiviert und nachbarschaftliche Kontakte gestärkt werden. Auch die Belebung der Stadtteilkultur ist förderwürdig.
Aktionen, Projekte und Maßnahmen, die über den Aktionsfonds finanziert werden sollen, müssen mindestens eines der nachstehenden Kriterien erfüllen:
Antrag_Aktionsfond_2015.doc (185 KB)
150210_Infoblatt_Aktionsfonds__Feb_2015_.pdf (228,1 KB)
150210_Merkblatt_Aktionsfonds__Feb_2015_.pdf (312,8 KB)
Zur Beantragung und Abrechnung von Aktionsfondgeldern ist die Nutzung beider oben stehenden Formulare notwendig.
Hier finden Sie eine Übersicht der von der Aktionsfondjury im Aktionsfond (ehem. Quartiersfonds 1) bewilligten und geförderten Projekte: